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   AGH Baden-Württemberg, 15.03.1997 - AGH 42/96 (I)   

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https://dejure.org/1997,17492
AGH Baden-Württemberg, 15.03.1997 - AGH 42/96 (I) (https://dejure.org/1997,17492)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.1997 - AGH 42/96 (I) (https://dejure.org/1997,17492)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 1997 - AGH 42/96 (I) (https://dejure.org/1997,17492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Zweigstellenverbotes eines Rechtsanwaltes; Verlegung einer Kanzlei; Wiederzulassung zur Anwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 270
  • ZIP 1997, 1503
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 2/60

    Syndikusanwalt (Unternehmensanwalt)

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 15.03.1997 - AGH 42/96
    Der Versagungsgrund des § 7 Nr. 8 BRAO ist danach bei einer weiteren, nichtanwaltlichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis konkret u.a. erst dann gegeben, wenn der Bewerber rechtlich und tatsächlich nicht in der Lage ist, "...den Anwaltsberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch irgendwie nennenswerten Umfang und jedenfalls mehr als bloß gelegentlich auszuüben" (BGH, Beschl. v. 7.11.1960, BGHZ 33, 266/268; BVerfG a.a.O., 323).
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 7/94

    Berücksichtigung eines neuen Gutachtens

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 15.03.1997 - AGH 42/96
    Es kann deshalb auch dahinstehen, ob und inwieweit eine entsprechende ergänzende gutachtliche Äußerung überhaupt noch in das vorliegende Gerichtsverfahren eingeführt werden könnte (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 11.7.1994, BRAK-Mitt. 1994, 236/237 m.w.Nw. sowie zuletzt AGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.11.1996 - AGH 34/96 (I) -).
  • BGH, 20.03.2023 - AnwZ (Brfg) 12/21

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mangels Vereinbarkeit des

    Soweit es sich jedoch um grundsätzliche, die Stellung des Rechtsanwalts und das Vertrauen in seine Unabhängigkeit betreffende Fragen handelt, ist schon im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob die beabsichtigte Ausübung des anderweiten Berufs mit dem Beruf des Rechtsanwalts vereinbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 1968 - AnwZ (B) 10/67, BGHZ 49, 244, 245 f. und vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 17/86, BRAK-Mitt. 1986, 223 f.; jeweils mwN; AGH Baden-Württemberg, NJW-RR 1998, 270, 271; Weyland/Vossebürger, BRAO, 10. Aufl., § 7 Rn. 103).
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